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   OLG Köln, 23.02.2012 - I-7 U 99/11   

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https://dejure.org/2012,10705
OLG Köln, 23.02.2012 - I-7 U 99/11 (https://dejure.org/2012,10705)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.02.2012 - I-7 U 99/11 (https://dejure.org/2012,10705)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - I-7 U 99/11 (https://dejure.org/2012,10705)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen europäisches Recht durch das nationale Verbot der Entgegennahme und Übertragung von Sportwetten; Anforderungen an einen Schadensersatzanspruch aus Staatshaftungsrecht wegen der Verletzung europäischen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34 S. 1
    Schadensersatzansprüche wegen des nationalen Verbots von Sportwetten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 99/11
    Wer ein staatliches, gesetzlich eingerichtetes und geregeltes Verfahren einleitet, greift schon nicht rechtswidrig in etwaig geschützte Rechte des Verfahrensgegners ein, auch wenn sein Begehren sich sachlich als nicht gerechtfertigt darstellt (vgl. Beschluss des Großen Senates des BGH vom 15.07.2005 GSZ 1/04 zitiert nach juris Rdz. 21 sowie Palandt-Sprau, BGB 70. Aufl. § 823 Rdnr. 37).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 99/11
    Etwas anderes kann auch nicht - entgegen der Ansicht der Klägerin - aus der Winner-Wetten-Entscheidung des europäischen Gerichtshofes vom 08.09.2010 - C - 409/06 - gefolgert werden.
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 99/11
    Ausgehend von der sog. Gambelli-Entscheidung (Europäischer Gerichtshof Urteil vom 06.11.2003 - C - 243/01 -) ist festzuhalten, dass eine nationale Regelung, die strafbewehrte Verbote der Entfaltung der Tätigkeit des Sammelns, der Annahme, der Bestellung und Übertragung von Wetten, insbesondere über Sportereignisse, enthält, eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs nach Artikel 43 und 49 EG darstellen kann.
  • BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 99/11
    Hintergrund für diese Entscheidung war das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/04, dessen Grundsätze aufgrund des ausdrücklichen Verweises im Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04 - auch für die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen Geltung beanspruchte.
  • BGH, 22.01.2009 - III ZR 233/07

    Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs im

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 99/11
    Nur wenn der Mitgliedsstaat zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung über einen erheblich verringerten oder gar auf Null reduzierten Gestaltungsspielraum (etwa auch bei gefestigter ständiger Rechtsprechung etwa des Europäischen Gerichtshofes, vgl. BGH Urteil vom 22.01.2009 III ZR 233/07, veröffentlicht in NJW 2009, 2534 ff., zitiert nach beck-online Rz 36) verfügte, kann schon die bloße Verletzung des Gemeinschaftsrechtes ausreichen, um einen hinreichend qualifizierten Verstoß anzunehmen.
  • OLG München, 16.01.2008 - 3 U 1990/07

    Diskriminierungsverbot: Anspruch auf Zahlung des gleichen Eintrittspreises für

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 99/11
    Schließlich geht auch der Hinweis der Klägerin auf § 823 Abs. 2 BGB fehl, da die hier in Rede stehenden europarechtlichen Verbote keine Schutzgesetze im Sinne der Norm darstellen (vgl. OLG München, Urteil vom 16.01.2008 - 3 U 1990/07).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 156/07

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung und Veranstaltung von Glücksspielen durch

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 99/11
    Hintergrund hierfür ist eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage vom 01.09.2004, die die hiesige Beklagte zu 2.) auch gegenüber der hiesigen Klägerin angestrengt hatte und die Gegenstand eines vor dem Landgericht Köln (Az. 31 O 605/04) bzw. Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 63/06) geführten Streitverfahrens war, das mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.11.2010 - I ZR 156/07 - beendet worden ist.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 99/11
    Hintergrund hierfür ist eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage vom 01.09.2004, die die hiesige Beklagte zu 2.) auch gegenüber der hiesigen Klägerin angestrengt hatte und die Gegenstand eines vor dem Landgericht Köln (Az. 31 O 605/04) bzw. Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 63/06) geführten Streitverfahrens war, das mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.11.2010 - I ZR 156/07 - beendet worden ist.
  • LG Köln, 08.10.2009 - 31 O 605/04

    Geolocation durch IP-Adresse

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 99/11
    Hintergrund hierfür ist eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage vom 01.09.2004, die die hiesige Beklagte zu 2.) auch gegenüber der hiesigen Klägerin angestrengt hatte und die Gegenstand eines vor dem Landgericht Köln (Az. 31 O 605/04) bzw. Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 63/06) geführten Streitverfahrens war, das mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.11.2010 - I ZR 156/07 - beendet worden ist.
  • OLG München, 15.07.2011 - 1 U 392/11

    Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht: Verbot der Vermittlung von Sportwetten eines im

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 99/11
    Wie das Landgericht völlig zu Recht anführt, liegen angesichts der oben wiedergegebenen unionsrechtlichen und nationalverfassungsrechtlichen Rechtsprechung Anhaltspunkte für eine Haftung auf Beklagtenseite nicht vor, da es schon an einer schuldhaften Amtspflichtverletzung fehlt (ähnlich auch OLG München Urteil vom 15.07.2011 - 1 U 392/11 - CBH 23): Unabhängig davon wäre auf Grund des Spruchrichterprivileges (vgl. Palandt-Sprau, BGB 70. Aufl., § 839 Rdnr. 63 ff.) eine Haftung gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG für die Tätigkeit der nordrheinwestfälischen Gerichte (nur für diese könnte das beklagte Land hier haften) bei dem hier streitgegenständlichen Ausgangsverfahren als streitiges Erkenntnisverfahren nur dann zu bejahen, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat bestünde (vgl. § 839 Abs. 2 BGB), wofür gleichfalls substantiierte Umstände von der Klägerin nicht vorgetragen sind.
  • LG Köln, 12.04.2011 - 5 O 575/09

    Staatshaftungsanspruch für eine fehlerhafte Gerichtsentscheidung wegen der

  • OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 U 88/11

    Schadensersatz; Ordnungsverfügung; Annahmestellen für Sportwetten

    bb)Wie gleichfalls bereits im Senatsbeschluss vom 03.08.2012 ausgeführt, ist der Senat - auch nach abschließender Beratung (weiterhin) - im Anschluss an die von den Oberlandesgerichten München (Urteil vom 15.07.2011, 1 U 392/11, zitiert nach juris Rn. 59) und Köln (Urteil vom 03.05.2012, 7 U 194/11, zitiert nach juris Rn. 21; siehe auch: Urteil vom 23.02.2012, 7 U 99/11, zitiert nach juris Rn. 24) vertretene Ansicht der Auffassung, dass gleichfalls die bereits im Rahmen des Amtshaftungsanspruchs zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 nicht geeignet war, bei den zuständigen Amtsträgern des beklagten Landes die Vorstellung eines offenkundigen Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht hervorzurufen.
  • OLG Hamburg, 30.11.2012 - 1 U 74/11

    Sportwettenmonopol: Örtliche Zuständigkeit für Staatshaftungsansprüche eines

    Der Senat schließt sich dieser Rechtsprechung sowie der bereits zuvor ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung an, in der ein hinreichend qualifizierter Verstoß auch in Bezug auf die Beklagten zu 4) und 5) verneint worden war (OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, 7 U 194/11, Rn. 19 ff., zitiert nach juris; Urteil vom 23.02.2012, 7 U 99/11, Rn. 23 f., zitiert nach juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.05.2011, 3 W 24/11, Rn. 5, zitiert nach juris; vgl. auch LG Bochum, Urteil vom 09.09.2011, 5 O 5/11, Rn. 87 ff., zitiert nach juris).
  • BGH, 28.02.2013 - III ZR 87/12

    Vereinbarkeit des auf den Glückspielstaatsvertrag 2004 gegründete Glückspiel- und

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln von 23. Februar 2012 - 7 U 99/11 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.01.2012 - 7 U 99/11   

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https://dejure.org/2012,25557
OLG Köln, 19.01.2012 - 7 U 99/11 (https://dejure.org/2012,25557)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.01.2012 - 7 U 99/11 (https://dejure.org/2012,25557)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - 7 U 99/11 (https://dejure.org/2012,25557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen europäisches Recht durch das nationale Verbot der Entgegennahme und Übertragung von Sportwetten; Anforderungen an einen Schadensersatzanspruch aus Staatshaftungsrecht wegen der Verletzung europäischen Rechts

  • rechtsportal.de

    BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34 S. 1
    Schadensersatzansprüche wegen des nationalen Verbots von Sportwetten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2012 - 7 U 99/11
    Wer ein staatliches, gesetzlich eingerichtetes und geregeltes Verfahren einleitet, greift schon nicht rechtswidrig in etwaig geschützte Rechte des Verfahrensgegners ein, auch wenn sein Begehren sich sachlich als nicht gerechtfertigt darstellt (vgl. Beschluss des Großen Senates des BGH vom 15.07.2005 GSZ 1/04 zitiert nach juris Rdz. 21 sowie Palandt-Sprau, BGB 70. Aufl. § 823 Rdnr. 37).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2012 - 7 U 99/11
    Etwas anderes kann auch nicht - entgegen der Ansicht der Klägerin - aus der Winner-Wetten-Entscheidung des europäischen Gerichtshofes vom 08.09.2010 - C - 409/06 - gefolgert werden.
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2012 - 7 U 99/11
    Ausgehend von der sog. Gambelli-Entscheidung (Europäischer Gerichtshof Urteil vom 06.11.2003 - C - 243/01 -) ist festzuhalten, dass eine nationale Regelung, die strafbewehrte Verbote der Entfaltung der Tätigkeit des Sammelns, der Annahme, der Bestellung und Übertragung von Wetten, insbesondere über Sportereignisse, enthält, eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs nach Artikel 43 und 49 EG darstellen kann.
  • BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2012 - 7 U 99/11
    Hintergrund für diese Entscheidung war das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/04, dessen Grundsätze aufgrund des ausdrücklichen Verweises im Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04 - auch für die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen Geltung beanspruchte.
  • BGH, 22.01.2009 - III ZR 233/07

    Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs im

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2012 - 7 U 99/11
    Nur wenn der Mitgliedsstaat zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung über einen erheblich verringerten oder gar auf Null reduzierten Gestaltungsspielraum (etwa auch bei gefestigter ständiger Rechtsprechung etwa des Europäischen Gerichtshofes, vgl. BGH Urteil vom 22.01.2009 III ZR 233/07, veröffentlicht in NJW 2009, 2534 ff., zitiert nach beck-online Rz 36) verfügte, kann schon die bloße Verletzung des Gemeinschaftsrechtes ausreichen, um einen hinreichend qualifizierten Verstoß anzunehmen.
  • OLG München, 16.01.2008 - 3 U 1990/07

    Diskriminierungsverbot: Anspruch auf Zahlung des gleichen Eintrittspreises für

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2012 - 7 U 99/11
    Schließlich geht auch der Hinweis der Klägerin auf § 823 Abs. 2 BGB fehl, da die hier in Rede stehenden europarechtlichen Verbote keine Schutzgesetze im Sinne der Norm darstellen (vgl. OLG München, Urteil vom 16.01.2008 - 3 U 1990/07).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 156/07

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung und Veranstaltung von Glücksspielen durch

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2012 - 7 U 99/11
    Hintergrund hierfür ist eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage vom 01.09.2004, die die hiesige Beklagte zu 2.) auch gegenüber der hiesigen Klägerin angestrengt hatte und die Gegenstand eines vor dem Landgericht Köln (Az. 31 O 605/04) bzw. Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 63/06) geführten Streitverfahrens war, das mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.11.2010 - I ZR 156/07 - beendet worden ist.
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2012 - 7 U 99/11
    Hintergrund hierfür ist eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage vom 01.09.2004, die die hiesige Beklagte zu 2.) auch gegenüber der hiesigen Klägerin angestrengt hatte und die Gegenstand eines vor dem Landgericht Köln (Az. 31 O 605/04) bzw. Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 63/06) geführten Streitverfahrens war, das mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.11.2010 - I ZR 156/07 - beendet worden ist.
  • OLG München, 15.07.2011 - 1 U 392/11

    Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht: Verbot der Vermittlung von Sportwetten eines im

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2012 - 7 U 99/11
    Wie das Landgericht völlig zu Recht anführt, liegen angesichts der oben wiedergegebenen unionsrechtlichen und nationalverfassungsrechtlichen Rechtsprechung Anhaltspunkte für eine Haftung auf Beklagtenseite nicht vor, da es schon an einer schuldhaften Amtspflichtverletzung fehlt (ähnlich auch OLG München Urteil vom 15.07.2011 - 1 U 392/11 - CBH 23): Unabhängig davon wäre auf Grund des Spruchrichterprivileges (vgl. Palandt-Sprau, BGB 70. Aufl., § 839 Rdnr. 63 ff.) eine Haftung gemäß § 839 BGB , Art. 34 GG für die Tätigkeit der nordrheinwestfälischen Gerichte (nur für diese könnte das beklagte Land hier haften) bei dem hier streitgegenständlichen Ausgangsverfahren als streitiges Erkenntnisverfahren nur dann zu bejahen, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat bestünde (vgl. § 839 Abs. 2 BGB ), wofür gleichfalls substantiierte Umstände von der Klägerin nicht vorgetragen sind.
  • LG Köln, 12.04.2011 - 5 O 575/09

    Staatshaftungsanspruch für eine fehlerhafte Gerichtsentscheidung wegen der

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2012 - 7 U 99/11
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 12.04.2011 - 5 O 575/09 - wird zurückgewiesen.
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